aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass es für den Bereich “Wehrmulde” Ranieser Seite (Teil der alten Elbe bei Dornburg 7-400-01) KEINE Befahrungsgenehmigungen gibt. Die Grundstückseigentümer weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliches Befahren des Abschnitts beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht wird.
Weiterhin wurde an uns herangetragen, dass immer wieder widerrechtlich im Yachthafen Frohse und im Mündungsbereich des Hafens geangelt wird. Hier gab es bereits Schäden, die durch eine Schnur, die sich im Bootspropeller verfangen hat, verursacht wurden. Das Boot musste aus dem Wasser gehoben und repariert werden. Die Kosten dafür betrugen über 1500 Euro! Also erneut: Das Angeln im Hafenbecken und im Mündungsbereich des Yachthafens ist strengstens untersagt und steht unter Strafe! Der Bereich ist NICHT Teil des Gewässerfonds des LAV SA!
Vielen Dank für Eurer Verständnis und allzeit stramme Schnüre!