Die Fischerei bezeichnet alle Wirtschaftszweige, die sich mit dem Fang, der Zucht und der Verarbeitung von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung beschäftigen. Die Fischerei zählt zum primären Wirtschaftssektor, zu dem auch die Landwirtschaft gehört. Diese Informationen sind wichtig, denn sie begründen einige Rechte der Fischereiberechtigten.
Das Angeln bzw. Sportfischen ist ein Teilbereich der Fischerei und unterliegt ganz klaren Regeln. Das Angeln in Deutschland ist nur dann erlaubt, wenn ein entsprechender Sachkundenachweis vorliegt. Dies kann ein Friedfisch-Fischereischein sein (gilt nur in Sachsen-Anhalt) oder ein normaler Fischereischein, der auch zum Angeln in anderen Bundesländern berechtigt.
Der Friedfisch-Fischereischein berechtigt zum gleichzeitigen Angeln mit zwei Ruten mit Rolle und einer Kopfrute (Stipprute) ohne Rolle. Es dürfen nur Naturköder verwendet werden, wie z.B. Mais, Teig, Boilies, Würmer, Maden, Larven etc. oder deren Imitate. Zielfische sind dann z.B. Schleien, Karpfen oder Weißfisch-Arten. Für den Friedfisch-Fischereischein genügt das Ablegen einer Prüfung z.B. im Büro des KAV in Schönebeck, Wilhelm-Hellge-Str. 233. Weitere Infos gibt es <hier>.
Der allgemeine Fischereischein berechtigt ebenfalls zum gleichzeitigen Angeln mit zwei Ruten mit Rolle und einer Kopfrute, jedoch sind auch Kunstköder, wie Gummifische, Blinker, Jerkbaits, etc. erlaubt. Zielfische sind dann Raubfische, wie z.B. Hecht, Zander und Barsch. Für diesen Fischereischein muss man in Sachsen-Anhalt 30 Pflichtstunden in entsprechenden Kursen absolvieren. Anschließend erfolgt zu bestimmten Terminen eine theoretische und eine praktische Prüfung, die den Nachweis für die Sachkunde darstellen.
Nach bestandenen Prüfungen, erhälst Du ein Zertifikat, welches Dich dazu berechtigt in der unteren Fischereibehörde einen Fischereischein zu beantragen. Bei Vorlage des Fischereischeins kannst Du dann dem Angelverein Deiner Wahl beitreten. Mit Entrichtung des Mitgliedsbeitrags erhälst Du dann den Mitgliedsausweis, das Gewässerverzeichnis und die Fangkarte. All das musst Du beim Angeln mit Dir führen und auf Verlangen durch einen Fischereiaufseher, der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Gewässerpächter (der selber über einen Fischereischein verfügen muss) vorzeigen.
Grundsätzlich sind wir Angler Freunde der Natur. Das heißt, wir verlassen jeden Angelplatz sauber und ordentlich, wir verhalten uns ruhig und besonnen am Gewässer und nehmen Rücksicht auf andere Angler. Haben wir einen Fisch gefangen, behandeln wir ihn schonend, regelkonform und versorgen ihn waidgerecht. Stellen wir unnatürliches Fischsterben in Gewässern fest, informieren wir den Gewässerpächter, den Angelverein und in schlimmen Fällen direkt die Polizei.