Erste Verbote für mehrere Gewässer (Anfütterungsverbot)

Erste Verbote für mehrere Gewässer (Anfütterungsverbot)

Aufgrund der extremen Hitze und Trockenheit befinden sich einige unserer Gewässer in einem kritischen Zustand. Daher müssen wir für die folgenden Gewässer ein absolutes Anfütterungsverbot verhängen:

6-400-01 / 6-400-43Schachtteiche bei Eggersdorf
6-400-14Grüner Teich (Grube Alfred)
6-400-17Fährlake bei Grünewalde
6-400-18Röthe bei Schönebeck

Wir behalten uns vor, weitere Einschränkungen bis hin zu einem vollständigen Angelverbot auszusprechen.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem nächsten Angelausflug an eines unserer Gewässer auf dieser Seite über die aktuell geltenden Regelungen.

Achtung: Bitte vermeiden Sie auch in allen anderen Gewässern größere Futtermengen einzubringen!