Befahrungsgenehmigung Elbe

Befahrungsgenehmigung Elbe

Verlängerung der Befahrungsgenehmigung bis 01.06.2024 nun möglich! Bitte dafür in der Geschäftsstelle melden!

Mit einem der entsprechenden Landwirte konnte glücklicherweise eine Einigung erzielt werden. Wir dürfen nun ausschließlich für KAV Schönebeck e.V. – Mitglieder eine Befahrungsgenehmigung (Steinablage Ranies bis Elbkilometer 312.6) ausstellen. Diese ist bis zum 01.06.2023 gültig und kostet 5 Euro. Vereine bzw. Angelgruppen, die nicht dem KAV angeschlossen sind, können durch uns auch keine dieser Befahrungsgenehmigung erhalten! Das war eine der Bedingungen des Landwirtes!

Ab dem 01.11.2022 sind wir nun auch berechtigt eine weitere Befahrungsgenehmigung auszustellen (Elbkilometer 316 bis 317). Diese können wir nun auch für Gastangler zur Verfügung stellen. Unsere Verkaufsstellen werden entsprechende Formulare von uns erhalten.

Die Befahrungsgenehmigungen werden donnerstags zwischen 16-18 Uhr in unserer Geschäftsstelle ausgestellt und können mit dem folgenden Formular beantragt werden. Bei der Abholung ist der Personalausweis, der Fischereischein und der Mitgliedsausweis, sowie der Kfz-Schein zur Verifizierung der Daten mitzubringen.

Welche Befahrungsgenehmigung wünschen Sie zu erwerben. Jede Befahrungsgenehmigung kostet 5 Euro!

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